Fakten und Hilfestellungen zur Fernwärme
Stand: 15. Mai 2025
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Fernwärme. Des Weiteren beantworten wir Ihnen wichtige Fragen zur Fernwärmeversorgung in Halle (Saale) und geben Ihnen Hilfestellungen für Ihren Fernwärmeanschluss.
Sie möchten wissen, ob für Ihr Gebäude ein Fernwärmeanschluss möglich ist? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unseren Wärmeatlas. Dort können Sie uns über das hinterlegte Online-Formular direkt Ihren Bedarf mitteilen.
Mein Fernwärmeanschluss
Fossile Energieträger wie bspw. Erdgas und Erdöl sind nur endlich verfügbar und ihre Nutzung wird in Deutschland durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf das Jahr 2045 beschränkt. Danach muss die Wärmeversorgung in Deutschland klimaneutral erfolgen. Dafür sind zukünftig hauptsächlich die Fernwärme und Wärmepumpen vorgesehen.
Für jedes einzelne Gebäude in Halle (Saale) wird dabei die individuell beste Lösung der zukünftigen Wärmeversorgung durch den kommunalen Wärmeplan der Stadt Halle (Saale) erstellt. Der kommunale Wärmeplan wird bis spätestens 2045 zur Realität. Konkret ist dieser bereits im Wärmeatlas einsehbar. Klicken Sie darin links auf die Lupe und geben Ihre Adresse ein, um eine adressgenaue Auskunft zu erhalten.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) können Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen als PDF herunterladen.
Ob und wann Ihr Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, erfahren Sie in unserem Wärmeatlas bzw. noch detaillierter in unserem Online-Formular zur Übermittlung Ihres Fernwärmebedarfs.
Bitte beachten Sie: Auch, wenn Ihr Gebäude für Fernwärme geeignet ist, kann es unter Umständen ein paar Jahre dauern, bis das notwendige Fernwärmenetz vor Ort ausgebaut wird. Den aktuellen Kenntnisstand zu den Bauabschnitten finden Sie unter den beiden oben genannten Quellen.
Für einen Anschluss an das Fernwärmenetz gelten Übergangsfristen, die in Anspruch genommen werden können, sofern heute noch kein Anschluss möglich ist. Infos zu den Übergangsfristen finden Sie im FAQ dezentrale Wärmeversorgung.
Spätestens Ende 2026 ist für jedes Gebäude im Stadtgebiet die Aussage möglich, ob es in Zukunft mit Fernwärme versorgt werden kann.
Der Fernwärmeausbau ist aufgrund der notwendigen Planung, Genehmigung und Infrastrukturmaßnahmen sehr zeitaufwendig. Welche Gebiete in welcher Reihenfolge erschlossen werden hängt auch von der Nachfrage nach Fernwärme ab. Teilen Sie uns daher gern Ihren Fernwärmebedarf über unser Online-Formular mit.
Wenn Ihr Gebäude im Fernwärmegebiet liegt, kann es innerhalb der nächsten zwei Jahre angeschlossen werden. Zusätzlich können Sie uns Ihren Anschlusswunsch mithilfe unseres Online-Formulars mitteilen.
Wenn Ihr Gebäude im Fernwärmegebiet liegt und perspektivisch angeschlossen werden kann, kann der Fernwärmeanschluss nicht innerhalb der nächsten 2 Jahre erfolgen. Auch in diesem Fall können Sie uns Ihren Anschlusswunsch ans Fernwärmenetz in unserem Online-Formular kommunizieren.
In der Übergangszeit bis zum Fernwärmehausanschluss gelten Übergangsfristen, die in Anspruch genommen werden können, sofern heute noch kein Anschluss möglich ist. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden, sofern die Heizungsanlage ordnungsgemäß funktioniert.
Wenn Ihr Gebäude im Prüfgebiet liegt, wird aktuell noch geprüft, ob Ihr Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen werden kann. Im positiven Fall kann Ihr Gebäude voraussichtlich innerhalb der nächsten zehn Jahre an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Zusätzlich können Sie uns Ihren Anschlusswunsch mithilfe unseres Online-Formulars mitteilen.
Bei der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung ist die Fernwärme nicht in allen Gebieten die wirtschaftlichste Lösung. Sind die Kosten für den Netzausbau hoch und der Wärmebedarf gering, bietet sich eine dezentrale Lösung an.
In den Gebieten, die perspektivisch nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen werden können, wird die Wärmeversorgung auch in Zukunft dezentral erfolgen. Weitere Hilfe finden Sie im FAQ dezentrale Wärmeversorgung.
Allgemeines zur Fernwärme
Unter Fernwärme versteht man die Versorgung von Gebäuden mit thermischer Energie, also Warmwasser und Heizwärme. Die Fernwärme wird zentral erzeugt und gelangt über ober- und unterirdische Rohrleitungen von den Kraftwerksstandorten zur Kundin oder zum Kunden. Es ist eine kostengünstige und klimaschonende Möglichkeit zur Wärmeversorgung.
Fernwärme bietet vielerlei Vorteile gegenüber herkömmlichen Heizungsanlagen:
- Versorgungssicherheit: Fernwärme ist rund um die Uhr verfügbar – einfach aufdrehen und genießen.
- Platzersparnis: Die Hauszentrale ist sehr kompakt und benötigt wesentlich weniger Stellfläche als eine vergleichbare Heizanlage auf Basis von Öl oder Gas.
- Sauberkeit: Nebenprodukte wie Asche, Ruß und Feinstaub, die beim Verbrennungsprozess entstehen, treten nicht in Ihrem Zuhause auf. Lärmende Brenner und unangenehme Verbrennungsgerüche gehören mit Fernwärme der Vergangenheit an.
- Geringe Wartungskosten: Im Gegensatz zu herkömmlichen Heizungsanlagen ist der Aufwand für Wartung und Instandhaltung gering, denn die regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Wartung und Instandhaltung von Kesseln, Brennern, Tanks und der Abgassysteme herkömmlicher Heizungsanlagen entfällt.
- Kostenersparnis: Der Anschluss an ein Fernwärmenetz wird auch künftig nach der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes eine kostengünstige Alternative gegenüber anderen Erfüllungsoptionen sein.
- Planungssicherheit: Fernwärme macht Sie unabhängiger von Preisschwankungen am Energierohstoffmarkt.
- Einfache Verbrauchserfassung: Dank Zählerfernauslesung werden Ihre Daten auf Knopfdruck per Funk übermittelt. Das spart Zeit und Geld. Natürlich sind Ihre Daten gegen unbefugte Zugriffe geschützt.
- Klimaschutz: Fernwärme leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz.
Die in die Gebäude gelieferte Fernwärme wird über geeichte Messeinrichtungen erfasst. Mit moderner Technik werden die Daten automatisch durch Zähler-Fernauslesung übermittelt. Natürlich sind Ihre Daten dabei gegen unbefugte Zugriffe geschützt.
Die EVH GmbH hat ein Gesamtkonzept zur Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung erarbeitet. Dieser Wärmetransformationsplan sieht vor, dass die Fernwärmeerzeugung bis spätestens 2045 treibhausgasneutral geschieht. Darüber hinaus gibt es mit 30 % im Jahre 2030 sowie 80 % im Jahre 2040 zwei Zwischenziele für den „grünen“ Anteil an der jährlichen Gesamtwärmeerzeugung.
Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, bedarf es innovativer Technologien und neuer Wärmequellen. Hierbei kommt zum Beispiel die Nutzung von Umweltwärmequellen (Gereinigtes Abwasser an der Kläranlage, Geothermie, Flusswärme, …) oder die Einspeisung unvermeidbarer Abwärme aus Industriebetrieben sowie Rechenzentren in Frage. Neben der technischen Machbarkeit ist es auch besonders wichtig, dass die Technologien wirtschaftlich sind, damit die Fernwärme für alle Hallenserinnen und Hallenser bezahlbar bleibt.
Bereits heute speist eine Solarthermie-Anlage in Trotha regenerative Wärme in das Fernwärmenetz ein. Außerdem wurde im Dezember 2023 die erste Power-to-Heat-Anlage in Sachsen-Anhalt im Energiepark Dieselstraße in Betrieb genommen. Diese nutzt überwiegend regenerativen Überschussstrom aus dem Netz um Wärme zu erzeugen, welche entweder direkt genutzt oder im Energie- und Zukunftsspeicher gespeichert werden kann.
Kosten und Preise
Nein, Fernwärme macht Sie unabhängiger von Preisschwankungen am Energiemarkt.
Der finale Preis setzt sich aus folgenden Preisbestandteilen zusammen:
- Der Grundpreis deckt fixe Kosten wie u. a. Netzbereitstellung und Wartung (falls die Hauszentrale Eigentum der EVH GmbH bleibt) ab.
- Der Arbeitspreis basiert auf dem tatsächlichen Verbrauch, gemessen durch einen Zähler.
- Der CO2-Zertifikatspreis gleicht durch Zertifikate emittiertes CO2 aus.
- Der Preis für gesetzlich/staatlich veranlasste Preisbestandteile entspricht der Gasspeicherumlage, die der Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Befüllung der deutschen Gasspeicher dient, um die Versorgungssicherheit insbesondere in Krisenzeiten und bei Lieferengpässen zu gewährleisten.
- Einmalige Anschlusskosten: Diese Kosten werden individuell für Ihr Gebäude berechnet.
Gründe für Preisänderungen sind u.a. Schwankungen der Rohstoffkosten (z. B. Erdgas, Öl, Biomasse) und der Ausbau und die Wartung der Fernwärmenetze. Konkrete Informationen zum aktuellen Preis für Fernwärme und dessen Zusammensetzung finden Sie hier.
Falls Ihr Gebäude angeschlossen werden kann, werden die Hausanschlusskosten individuell für Sie berechnet. Vorher müssen Sie uns vollständige Unterlagen per E-Mail an fernwaerme@evh.de schicken. Die notwendigen Unterlagen finden Sie hier.
Herkömmliche Heizungsanlagen benötigen eine regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Wartung und Instandhaltung. Wer Fernwärme nutzt, sieht Heizungsmonteure selten und den Schornsteinfeger allenfalls als Gast im Haus.
Der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand bei Fernwärmenutzung sind insgesamt gering und auch Zählerstände werden automatisch durch moderne Technik erfasst und per Funk übermittelt.
Umweltaspekte und Klimaneutralität
Nach heutigem Stand erfolgt die Erzeugung der halleschen Fernwärme zu fast 100 % aus Erdgas zentral in den Energieparks in der Dieselstraße sowie in Trotha und ist somit noch nicht klimaneutral. Allerdings werden aktuell 0,3 % regenerativ durch Solarthermie erzeugt und direkt ins Netz eingespeist.
Der Emissionswert der Fernwärme nach den Anforderungen des Emissionshandels gemäß TEHG für das Gesamtsystem in Halle beträgt unter Berücksichtigung der Netzverluste 203,15 g CO2/kWh. Da in keiner der KWK-Anlagen ein Methanschlupf vorkommt oder andere relevante Treibhausgase emittiert werden, gilt dieser Wert auch für die CO2-äquivalenten Emissionen. Dieser Wert ist nicht für die Verwendung in Energiebedarfsausweisen von Gebäuden geeignet. Dafür wird auf den Standardemissionsfaktor gemäß Anlage 9 Nummer 3 des GEG (aktuell: 180 g/kWh) verwiesen.
Die EVH GmbH hat einen Transformationsplan zur Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung erarbeitet. Dieser Plan sieht vor, dass die Fernwärmeerzeugung bis spätestens 2045 treibhausgasneutral geschieht. Darüber hinaus gibt es mit 30 % im Jahre 2030 sowie 80 % im Jahre 2040 zwei Zwischenziele für den „grünen“ Anteil an der jährlichen Gesamtwärmeerzeugung.
Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, bedarf es innovativer Technologien und neuer Wärmequellen. Hierbei kommt zum Beispiel die Nutzung von Umweltwärmequellen (z. B. gereinigtes Abwasser an der Kläranlage, Geothermie, Flusswärme) oder die Einspeisung unvermeidbarer Abwärme aus Industriebetrieben sowie Rechenzentren in Frage.
Neben der technischen Machbarkeit ist es auch besonders wichtig, dass die Technologien wirtschaftlich sind, damit die Fernwärme für alle Hallenserinnen und Hallenser bezahlbar bleibt.
Die Klimabelastung durch Fernwärme wird schrittweise reduziert. Der Emissionsfaktor, der die CO2-Belastung pro Kilowattstunde angibt, sinkt. Das bedeutet, dass die Fernwärme bis 2045 komplett klimaneutral wird, ohne CO2-Ausstoß.
Zusätzlich ist der Primärenergiefaktor der Fernwärme in Halle (Saale) mit 0,00 zertifiziert und gehört zu den niedrigsten in Deutschland. Primärenergiefaktor wird der Anteil der ursprünglichen Energie genannt, der nicht beim Kunden ankommt. Hier gilt: je kleiner der Primärenergiefaktor desto umweltschonender und effizienter ist der Energieeinsatz. Laut GEG ist der Wert von 0,3 für die Berechnungen zu benutzen.
Das dazugehörige Zertifikat finden Sie hier: Zertifikat Primärenergiefaktor
Die Fernwärme in Halle wird in den beiden Heizkraftwerken Dieselstraße und Trotha bereitgestellt. In 2015 wurden rund 90 % der in das Fernwärmenetz eingespeisten Wärme in umweltfreundlicher und emissionsreduzierender Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Der eingesetzte Brennstoff ist ausschließlich Erdgas.
Auf der Basis der eingesetzten Brennstoffwärme (Hu) und der an das Fernwärmenetz der EVH abgegebenen Wärmemenge unter Berücksichtigung der Netzverluste wurden die CO2-Emissionen ermittelt.
Grundlage war die Studie "Heizkostenvergleich Neubau 2016" des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW). Darin enthalten ist die spezifische Kohlendioxid-Emission verschiedener Energieträger unter Berücksichtigung vorgelagerter Stufen der Prozesskette.
In der Studie "Wie heizt Deutschland" desselben Verbandes ist der Anteil der Energieträger für Raumwärme in Deutschland dargestellt. Über den Anteil der jeweiligen Energieträger und den zugehörigen spezifischen CO2-Emissionen konnte ein gewichteter Mittelwert für die CO2-Emissionen je kWh-Nutzwärme errechnet werden.
Fernwärme bietet großes Potenzial zur Reduzierung von CO2-Emissionen, insbesondere durch die Nutzung von Abwärme aus Industrieprozessen und die Integration erneuerbarer Energien wie Geothermie oder Solarthermie.
Wärmepumpen sind dezentral und können bei Nutzung von Ökostrom ebenfalls klimaneutral arbeiten. Sie sind jedoch abhängig von der Verfügbarkeit und dem Preis von grünem Strom.
Vorteile von Fernwärme ergeben sich durch Skaleneffekte und die zentrale Erzeugung, was in Ballungsräumen kosteneffizient ist. In dicht besiedelten Gebieten mit bestehender Infrastruktur hat Fernwärme Vorteile durch zentrale Dekarbonisierung und geringeren Platzbedarf.
Beide Technologien haben das Potenzial zur Klimaneutralität. Fernwärme bietet Vorteile in dicht besiedelten Gebieten und ermöglicht eine zentrale Umstellung auf erneuerbare Energien. Wärmepumpen sind flexibler einsetzbar und können in Kombination mit bspw. Photovoltaik sehr effizient sein. Die Wirtschaftlichkeit hängt stark von lokalen Gegebenheiten und der zukünftigen Entwicklung der Energiepreise ab.
Eigenschaften der Fernwärme
Unter Fernwärme versteht man die Versorgung von Gebäuden mit thermischer Energie, also Warmwasser und Heizwärme. Die Fernwärme wird zentral erzeugt und gelangt über ober- und unterirdische Rohrleitungen von den Kraftwerksstandorten zur Kundin oder zum Kunden. Es ist eine kostengünstige und klimaschonende Möglichkeit zur Wärmeversorgung.
Fernwärme soll bis spätestens 2045 treibhausgasneutral sein und somit Halle (Saale) bei der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung helfen. Außerdem ist sie Teil der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Halle (Saale).
Fernwärme bietet vielerlei Vorteile:
- Versorgungssicherheit: Fernwärme ist rund um die Uhr verfügbar – einfach aufdrehen und genießen.
- Platzersparnis: Die Hauszentrale ist sehr kompakt und benötigt wesentlich weniger Stellfläche als eine vergleichbare Heizanlage auf Basis von Öl oder Gas.
- Sauberkeit: Lärmende Brenner und unangenehme Verbrennungsgerüche sowie Asche, Ruß und Feinstaub gehören mit Fernwärme der Vergangenheit an.
- Geringe Wartungskosten: Im Gegensatz zu herkömmlichen Heizungsanlagen ist der Aufwand für Wartung und Instandhaltung gering, denn die regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Wartung von herkömmlichen Heizungsanlagen entfällt.
- Kostenersparnis: Der Anschluss an ein Fernwärmenetz wird auch künftig nach der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes eine kostengünstige Alternative gegenüber anderen Erfüllungsoptionen sein.
- Planungssicherheit: Fernwärme macht Sie unabhängiger von Preisschwankungen am Energierohstoffmarkt.
- Einfache Verbrauchserfassung: Dank Zähler-Fernauslesung werden Ihre Daten auf Knopfdruck per Funk übermittelt. Das spart Zeit und Geld. Natürlich sind Ihre Daten gegen unbefugte Zugriffe geschützt.
- Klimaschutz: Fernwärme leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz.
Durch die zentrale Erzeugung, kontinuierliche Überwachung durch moderne Systeme und regelmäßige Wartungen ist Fernwärme im Handumdrehen und rund um die Uhr das ganze Jahr zuverlässig verfügbar, auch an kalten Wintertagen.
Fernwärme wird aktuell in Halle (Saale) zentral in den Energieparks Dieselstraße und Trotha durch Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt.
Nach heutigem Stand erfolgt die Erzeugung von Fernwärme in Halle (Saale) zentral in den Energieparks in der Dieselstraße sowie in Trotha durch hocheffiziente Erzeugung im Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Dort wird das bis zu 130 °C warme Wasser in den sogenannten Vorlauf des Fernwärmenetzes eingespeist und über die 217 Kilometer Netzlänge an mehr als 80.000 Wohnungen verteilt. Das abgekühlte Wasser gelangt über den Rücklauf zurück zu den Kraftwerken und wird dort erneut erhitzt.
Fernwärme ist die optimale Versorgungstechnologie für Gebäude mit hohem Wärmebedarf und günstiger Lage zum bestehenden Netz. In Gebieten mit hoher Wärmedichte ist Fernwärme entweder bereits vorhanden oder geplant. Ausnahme bilden in diesen Gebieten häufig noch Ein- und Zweifamilienhäuser, da bei diesen durch die vergleichsweise geringe Wärmeabnahme der Anschluss an die Fernwärme zu hohen Kosten führen würde.
Daher sind in diesen Gebieten andere Technologieoptionen gefragt. Falls Ihr Gebäude nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, finden Sie weitere Informationen, u. a. auch zu Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an neue Heizungsanlagen, in unserem FAQ dezentrale Wärmeversorgung.
Übergangslösungen für die Fernwärme
Dann können Sie einen Vorvertrag mit uns schließen, der u.a. sicherstellt, dass Sie bis zum Anschluss ans Fernwärmenetz eine gesetzeskonforme Fernwärmebrücke haben. Weitere Informationen zum Vorvertrag finden Sie unter dem Bereich „Rechtliches und Vertragsaspekte“, welchen Sie weiter unten auf dieser Webseite finden.
Da nicht alle Haushalte von Fernwärmekunden sofort an das Fernwärmenetz angeschlossen werden können, müssen Übergangslösungen bis zum Anschluss ans Fernwärmenetz gefunden und bereitgestellt werden. Solche Übergangslösungen werden unter dem Begriff Fernwärmebrücke zusammengefasst und beinhalten bspw. eine dezentrale Lösung wie eine monovalente Wärmepumpe.
Nein, bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Es gibt keine sofortige Austauschpflicht, sofern die Heizungsanlage ordnungsgemäß funktioniert.
Es gilt aber weiterhin – wie auch schon im bislang geltenden Recht – der Grundsatz, dass eine Heizung 30 Jahre nach Inbetriebnahme ausgetauscht werden muss. Ausnahmen von der generellen Austauschpflicht gelten aber für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 kW oder mehr als 400 kW beträgt.
Für bestehende Heizungsanlagen in Halle (Saale) besteht demzufolge in nahezu allen Fällen ein Bestandsschutz, so lange bis ein irreparabler Defekt auftritt und die Anlagen ausgetauscht werden müssen, da nahezu alle Heizungsanlagen nach 1990 ausgetauscht wurden und Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind.
Mit Unterzeichnung des Vorvertrags, der 10 Jahre im Voraus des Anschlusses des Gebäudes ans Fernwärmenetz geschlossen wird.
Ein Jahr vor geplantem Anschluss des Gebäudes an das Fernwärmenetz muss ein Netzanschlussvertrag geschlossen werden.
Am ersten Tag der Fernwärmelieferung erlischt die Garantie der Versorgung mit einer Fernwärmebrücke.
Anforderungen nach dem GEG
Hier finden Sie die Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Mit dem Gebäudeenergiegesetz wird seit 2024 konsequent die Nutzung regenerativer Energiequellen forciert. Dadurch ergeben sich Anforderungen an bestehende Heizungsanlagen und neue Heizungsanlagen.
Geht eine bestehende Heizungsanlage kaputt, kann diese repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist (Heizungshavarie), gelten Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, sodass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung oder gegebenenfalls der Anschluss an das Fernwärmenetz vorbereitet werden kann.
Die EVH stellt dabei sicher, dass eine Fernwärmebrücke jederzeit gesetzeskonform ist.
Im Fall einer Heizungshavarie oder auch einem geplanten Heizungstausch kann einmalig eine Heizungsanlage, die nicht den Vorgaben des GEG entspricht (auch gebrauchte Heizungsanlage), für maximal fünf Jahre übergangsweise eingebaut werden. Bis zum Fristablauf für die kommunale Wärmeplanung kann auch eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden, sofern ab dem Jahr 2029 ein steigender Mindestanteil an Biomasse oder grünem oder blauen Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate für die Wärmeerzeugung genutzt wird. Vor dem Einbau ist zwingend eine Beratung zu möglichen Kostenrisiken einzuholen.
Bei einem geplanten Anschluss an ein Wärmenetz gilt eine Übergangsfrist von maximal zehn Jahren, sofern der Gebäudeeigentümer einen Vertrag zur anschließenden Belieferung mit Wärme aus dem Wärmenetz mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nachweist.
Die EVH stellt dabei sicher, dass eine Fernwärmebrücke jederzeit gesetzeskonform ist.
Rechtliches und Vertragsaspekte
Nein, ein Fernwärmeanschluss ist nur möglich, wenn das gesamte Gebäude mit Fernwärme versorgt werden soll. Für einzelne Wohneinheiten ist eine Realisierung nicht möglich.
Die Zustimmung des Eigentümers des Gebäudes ist erforderlich. Für ein Gebäude mit mehreren Eigentümern muss eine Vertretungsberechtigung für die Eigentümergemeinschaft vorliegen.
Die Umstellung erfolgt in mehreren Schritten:
- Zuerst sollten Sie sich erkundigen, ob und wann eine Umstellung auf Fernwärme an Ihrer Adresse möglich ist. Nutzen Sie hierzu gerne unseren Wärmeatlas. Falls eine Umstellung möglich ist, sollten uns Ihren Bedarf mithilfe unseres Online-Formulars zur Bedarfsmitteilung melden.
- Anschließend beraten wir Sie gerne individuell.
- Bei Anschlussmöglichkeit innerhalb der nächsten zwei Jahre, bekommen Sie einen Netzanschlussvertrag und ein Angebot über individuelle Anschlusskosten. Unmittelbar vor der ersten Wärmelieferung, schließen Sie mit uns einen Wärmeliefervertrag. Falls Sie nicht in den nächsten zwei Jahren ans Fernwärmenetz angeschlossen werden können, bekommen Sie einen Vorvertrag.
Der Vorvertrag beinhaltet den genauen Versorgungsbereich und Wärmebedarf, den Erschließungszeitraum, die Erschließungsbedingungen und die Vertragslaufzeit bis Abschluss des Netzanschlussvertrags und des Fernwärmeversorgungsvertrags. Außerdem gibt der Vorvertrag Ihnen und uns Planungssicherheit und stellt u.a. sicher, dass Sie bis zum Anschluss ans Fernwärmenetz eine GEG-konforme Wärmeversorgung durch eine Fernwärmebrücke haben. Zusätzlich wird der genaue Anschlusszeitraum vereinbart.
Der Netzanschlussvertrag regelt alle Regelungen in Bezug auf den Netzanschluss, bspw. die vorzuhaltende Leistung in MW, die Nennweite des Anschlusses, die Hausanschlusskosten und technische Daten zur Hauszentrale. Eine Vorlage finden Sie hier.
Dieser Vertrag regelt u. a. die genaue Wärmelieferungsmenge und andere wichtige Regelungen in Bezug auf die Versorgung mit Fernwärme. Eine Vorlage finden Sie hier.
Senden Sie uns die Anmeldeformulare per E-Mail an fernwaerme@evh.de oder per Post an:
EVH GmbH
Vertrieb
Bornknechtstraße 5
06108 Halle (Saale)