FAQ kommunale Wärmeplanung
Stand: 15. Mai 2025
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, bildet die gesetzliche Grundlage für eine flächendeckende und verbindliche kommunale Wärmeplanung in Deutschland.
Der kommunale Wärmeplan ist ein Kernpunkt des Wärmeplanungsgesetzes und der strategische Leitfaden der Stadt Halle (Saale), um bis spätestens 2045 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung sicherzustellen. Der Plan enthält eine Wärmebedarfskarte für jedes Gebäude, die die aktuelle Versorgungssituation darstellt. Er identifiziert die wirtschaftlichsten treibhausgasneutralen Technologien für jedes Gebäude und visualisiert diese in einem leicht verständlichen Format. In seiner rechtlichen Stellung entspricht er einem energetischen Flächennutzungsplan.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) können Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen als PDF herunterladen.
Information zur Wärmewende in Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) bezieht derzeit den Großteil ihrer Wärme aus fossilen Energieträgern wie Erdgas. Um eine treibhausgasneutrale Versorgung sicherzustellen, müssen Heizungssysteme und Versorgungsleitungen umfassend angepasst werden. Der Plan bietet eine langfristige und integrierte Strategie, um diese Herausforderung zu bewältigen.
Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans im Entwurf erfolgte bis Ende 2024. Nach einer Phase der Bürgerbeteiligung wird er spätestens Mitte 2026 vom Stadtrat verabschiedet.
Der Plan bietet Orientierung für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer zur optimalen Umstellung ihrer Heizungssysteme. Gleichzeitig schafft er Planungssicherheit für alle Akteure der Wärmewende.
Jede Stadt ist anders: Deswegen entwickelt jede Stadt einen eigenen Wärmeplan, der zu ihren Energiequellen, Infrastrukturen und ihrem Verbrauch passt – so auch die Stadt Halle (Saale). Der Wärmeplan wird also individuell auf die lokalen Möglichkeiten und Bedingungen zugeschnitten. Denn es gilt, eine klimaneutrale und kosteneffiziente Wärmeversorgung umzusetzen.
Für Gebäude in günstiger Lage zum Fernwärmenetz und mit einem hohen Wärmebedarf wird die hallesche Fernwärme die optimale Wärmeversorgung sein. Für Gebäude in größerer Entfernung zum Fernwärmenetz und mit niedrigerem Wärmebedarf sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser wird überwiegend auf die Wärmepumpe gesetzt werden. Welche Technologien zulässig sind, gibt das Gebäudeenergiegesetz vor.